
Pariser Klimaabkommen
Pariser Klimaabkommen
Häufig wird das Pariser Abkommen als Initialpunkt der aktuellen ESG - Bewegung im Finanzierungssektor herangezogen. Im Dezember 2015 haben sich 197 Staaten auf ein globales Klimaabkommen geeinigt, welches in 2016 in Kraft getreten ist. Inzwischen wurde das Abkommen von 180 Staaten ratifiziert. Mit dem Abkommen werden insbesondere drei Ziele verfolgt:
1. Die Parteien setzen sich das langfristige Ziel die Erderwärmung im Vergleich zu den Werten aus dem vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter zwei Grad Celsius, idealerweise 1,5 Grad Celsius, zu begrenzen.
2. Erreichung eines Gleichgewichtes zwischen Ausstoß und Aufnahme von CO2 in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts.
3. Finanzmittelflüsse und Klimaziele sollen in Einklang gebracht werden.
Eine weitere Frage ist, ob diese im Schwerpunkt umweltbezogenen Ziele auch mit der Finanzierung von Immobilien zu verknüpfen sind? Ein etwaiger Hinweis findet sich in Artikel 2 (c) wonach, „die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit […] einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung.“. Es ist also gewünscht, dass Finanzmittelflüsse, und damit letztlich auch Darlehensfinanzierungen, mit den Umweltzielen des Pariser Abkommens in Einklang gebracht werden sollen. Über diese generelle Aussage, dass dies ein konkretes Ziel der Vertragsparteien sei, gibt es in den 29 Artikeln allerdings weder eine Definition noch einen ausdrücklichen Konkretisierungsansatz im Hinblick auf das "wie" einer im Einklang mit dem Pariser Abkommen stehenden Finanzierungsstruktur.